Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen Gänge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Rampen, Galerien aber auch Parkplätze und die Wege in Produktions- und Lagerhallen. Eine gute Planung innerbetrieblicher Verkehrswege hilft Unfälle vermeiden, aber auch Effektivität steigern.
Bei uns im Unternehmen wird ganz schön was bewegt. Sendungen für ganz Europa verlassen pro Tag unser Zentrallager in Tongeren, Belgien. Damit das alles funktioniert, werden oft hunderte, tausende Kilogramm Ware gehoben, transportiert, kommissioniert, gelagert, bewegt, gewogen, gefahren, sortiert, geprüft, verpackt und verladen. Unzählige Hubwagen, Gabelstapler und „Ameisen“ bewegen sich scheinbar mühelos in einem von außen undurchschaubaren „Ballett“. Gut, wenn jeder weiß, wo genau er sich zu bewegen hat – und wo nicht! Das klappt nur mit einer guten innerbetrieblichen Verkehrswegeplanung.
Innerbetriebliche Verkehrswege – was ist das?
Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen Gänge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Rampen, Galerien aber auch Parkplätze und die Wege in Produktions- und Lagerhallen.Diese Bereiche oder „Wege“ müssen klar gekennzeichnet und voneinander getrennt sein. In einem für Fußgänger markierten Bereich hat kein Gabelstapler etwas zu suchen. Umgekehrt gilt für den Fußgänger in der Ladezone „betreten verboten“ bzw. höchste Sorgfalt: Hier muss ich jederzeit damit rechnen, dass ein Transportkarren meinen Weg kreuzt.
Warum ist eine Planung der innerbetrieblichen Verkehrswege notwendig?
Eine sorgfältige Planung und Ausgestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege ist dabei aus zweierlei Hinsicht immens wichtig: Zum einen geht es um Arbeitssicherheit und die Vermeidung von Unfällen. Zum anderen steht eine optimale Verkehrswegeplanung auch für eine reibungslose und schnelle Logistik- und damit dafür, dass sie keine unnötige Zeit „liegen lassen“.Wer ist für Verkehrswegesicherheit im Unternehmen verantwortlich?
Grundsätzlich der Grundstückeigner. Wird das Gelände gewerblich genutzt, ist in den meisten Fällen der Grundstückseigner identisch mit dem Arbeitgeber, der sicherheitsrelevante Pflichten wiederum an seine Fachkraft für Arbeitssicherheit überträgt. Das umfasst Pflichten wie wir sie aus dem privaten Bereich kennen: Räum- und Streudienste im Winter, die Beseitigung von potentiellen Stolperstellen wie z.B. abgesunkenen Gehwegplatten. Aber eben darüber hinaus auch die Umsetzung aller Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung (ASTV).Gefahrenquellen im Betrieb
Als Ursachen für Unfälle im Betrieb, die in den Bereich der Verkehrswegesicherheit fallen, werden üblicherweise folgende Punkte genannt:Unzureichende Trennung von Fahrbereich und Fußgängerbereich
Verschmutzung, Unebenheiten
Unzureichende Beleuchtung, schlecht einzusehende Bereiche
Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter
Wann passieren die meisten Unfälle?
Stolpern, Rutschen, Stürzen oder Zusammenstöße jeglicher Art sind die häufigste Unfallursache laut Arbeitsunfall Statistik der AUVA. Umgerechnet kostet jeder einzelne Arbeitsunfall den Betrieb, in dem er sich ereignet, durchschnittlich 2.300 Euro. Das ergibt hochgerechnet einen Betrag von etwa 255 Millionen Euro, den die österreichischen Betriebe zu tragen haben.Welche Vorschriften gibt es zu erfüllen?
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und Kennzeichnungsverordnung (KennV). Dort ist das Einrichten von Verkehrswegen (A1.8) sowie deren Kennzeichnung (A1.3) geregelt.Übrigens:
Die Gestaltung von Arbeitsstätten werden von der Arbeitsinspektion und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ermittelt bzw. angepasst und bekannt gegeben.
Neben ganz allgemeinen Regelungen wie
- Verkehrswege sind übersichtlich zu führen und sollen möglichst gradlinig verlaufen und
- Verkehrswege müssen grundsätzlich waagerecht angelegt sein
finden sich dort auch ganz konkrete Vorgaben für beispielsweise
- der maximale Neigungswinkel einer Rampe oder
- die Mindestbreite der Wege für den Fußgängerverkehr (nach Anzahl der „verkehrenden“ Personen.
Weiterlesen in der AStV: Welche konkreten Vorschriften gelten für Treppen und Leitern? Für Rampen, Fußgängerwege und deren Abgrenzung?
Wo finde ich Unterstützung zum Thema Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit?
In Unternehmen ab 10 Beschäftigten ist die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) für die Einhaltung der Regelungen zuständig. Das kann ein Mitarbeiter sein, der durch eine mindestens 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung erhalten hat (beispielsweise bei der AUVA). Jedes Unternehmen – egal welche Branche und Größe – ist laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) auch verpflichtet, Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner …) einzusetzen. Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA kostenlos betreut, ab 51 MitarbeiterInnen bedarf es einer externen Sicherheitsfachkraft.Immer ein guter Ansprechpartner: Das jeweilige Arbeitsinspektorat. Auf der Seite der Arbeitsinspektion gibt es auch unfassende Informationen zum Thema.