Regalprüfung für die Regalsicherheit

4 min lesen17 Juli 2018
So ein Lager ist ein eigener Mikrokosmos. Ein Umschlagsplatz für Ware, ein vermeintliches Durcheinander, in dem doch alles seinen exakten Platz hat. Egal ob Warenlager, Materiallager, Werkstattlager, Zwischenlager, Versandlager, Rohsstofflager, Verkaufslager oder Fertigwarenlager, unabhängig ob Bäckereibetrieb, Versandhandel oder Gärtnerei – gelagert wird auf Regalen. Entscheidend dabei: die Regalsicherheit!

Regal – egal?

Eben nicht! Dass die Auswahl des richtigen Regalsystems oder Steckregals für den reibungslosen Arbeitsablauf essentiell ist, ist klar. Nur wenn ich die Lagerfläche optimal ausnutze und die nötigen Arbeitsmittel mit möglichst wenigen Handgriffen parat habe, kann ich effektiv arbeiten.

Aber nicht nur die Auswahl, sondern auch die sachgerechte Bedienung und Wartung eines Regals sollte Augenmerk gelegt werden. Denn:

Welches Regal muss geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung („Prüfung der Arbeitsmittel“) sind gewerblich genutzte Regale Arbeitsmittel und unterliegen als solche der Prüfpflicht. Was heißt das? Und für welche Regale gilt das?

Der Betreiber des Lagers ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Er hat demnach einmal jährlich die Inspektion der Lagerregale durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Die Inspektionspflicht gilt für alle gewerblich genutzten Regale. Sie betrifft Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Durchfahrregale, Einfahrregale und Mehrgeschosseinrichtungen.

Warum ist die Regalprüfung wichtig?

Täglich ist die Lagereinrichtung hohen Belastungen ausgesetzt, was auf Dauer auch die leistungsstärksten Industrieregale strapaziert. Ein beschädigtes Regalsystem kann zu Verletzungen des Personals oder Beschädigungen der Ware führen. Präventive Maßnahmen können sich kostensenkend auswirken und Unfälle vermeiden. Im Falle eines Schadens sind Sie zudem versicherungsrechtlich abgesichert.

Wer darf prüfen?

Die jährliche Inspektion muss durch geprüfte Inspekteure durchgeführt werden. Diese können entweder bei externen Anbietern in Auftrag gegeben werden oder von einer „befähigten Person“ durchgeführt werden. Sie können also auch einen Mitarbeiter zum verbandgeprüften Regalinspekteur schulen lassen.

Was prüft der Regalprüfer?

  • Sichtkontrolle auf Beschädigungen oder Verformungen nach den in der ÖNORM EN 15635 festgelegten Kriterien
  • Überprüfung auf unzulässige, überlastete oder falsch eingesetzte Lastträger
  • Abgleich der Belastungsschilder mit der aufgebauten Regalanlage
  • Erstellung eines Prüfprotokolls und Vergabe der Inspektionsplakette

Für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung müssen die Hersteller alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Nur so können Gefahren, die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilt werden.

Fachlast & Feldlast

Die Fachlast beschreibt die maximale Belastung eines Regalbodens bzw. einer -ebene bei gleichmäßiger Belastung des Regalbodens.

Die Feldlast ist die maximale Belastung pro Regalfeld (also pro Grundregal oder pro Anbauregal), das Eigengewicht des Regals ist dabei nicht eingerechnet.

Grund- & Anbauregal

Für einen Aufbau ist immer ein Grundregal erforderlich, welches nach Bedarf mit Anbauregalen ergänzt werden kann. Bei mehreren Anbauregalen sollte das Grundregal mittig stehen.

Kennzeichnung

Bei einer Fachlast > 200 kg und/oder einer Feldlast > 1000 kg Ihres Regalfeldes ist die Anbringung eines Belastungsschildes gesetzlich erforderlich

Kennzeichnung der Regale

Jedes Regal muss mit einem sogenannten Belastungsschild gekennzeichnet werden: Daraus geht hervor, mit wieviel Maximalgewicht der einzelne Fachboden und das Regalfeld belastet werden darf.

Diese Etiketten werden vom Hersteller mitgeliefert- oder können dort ggf. nachgefordert werden.

Nach der jährlichen Inspektion werden dann runde Prüfplaketten (ähnlich den TÜV-Aufklebern am Auto) aufgeklebt, die über das Datum der letzten Prüfung Aufschluss geben.

Um die Qualität für den Kunden nachweisbar zu machen, tragen viele Regale das RAL-RG 614 Gütezeichen. Hersteller, die das Gütesiegel führen, werden bei der Fertigung laufend durch ein neutrales Institut überwacht. Die Überwachung erfolgt zweimal im Jahr, dabei werden u.a. Aufbau- und Bedienungsanleitungen sowie Werks- und Schweißerzeugnisse geprüft sowie Materialproben entnommen und überprüft. Auch Regale die der FEM-Norm 10.2.02 entsprechen, werden durch die FEM (franz.: Fédération Européenne de la Manutention; engl.: European Federation of Materials Handling and Storage Equipment: dt.: Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik) nach solchen strengen Regeln geprüft.

Warum wird jährlich geprüft?

Das liegt eigentlich auf der Hand: In einem Lager gibt es ordentlich Bewegung. Beim Be- und Entladen kann es zu Beschädigungen kommen, sei es durch die Missachtung der maximalen Fachlast oder durch Unachtsamkeiten beim Befahren mit Hubwagen und Co. Mögliche Mängel sind Sicherheitsrisiken, die unbedingt durch die Inspektion aufgedeckt und Behoben werden müssen.

Nochmal zusammengefasst: Was also muss ich als Regalbetreiber konkret tun?
  • Die Regale müssen mit Belastungsetiketten (gibt’s beim Hersteller, die nötigen Infos wie max. Fachlast etc. ebenfalls) versehen werden
  • Die Regale müssen gemäß den Herstellerangaben genutzt werden (keine Überladung oder stark ungleiche Belastungen)
  • Die Regale müssen einer regelmäßigen Sichtkontrolle unterzogen werden (je nach Beanspruchung wöchentlich oder monatlich). Jährlich muss eine stattfinden, am einfachsten durch einen externen Anbieter.
Kommentare(2)
  1. Das gewerblich genutzte Regale als Arbeitsmittel gelten war mir gänzlich neu. Dies werde ich berücksichtigen, wenn es um die Haftbarkeit und Sicherheit der Mitarbeiter im Umgang mit Palettenregalen geht. Ebenso ist dementsprechend eine regelmäßige Prüfung dieser notwendig. Vielen Dank für den Hinweis!

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