Durch die meist sehr langen Transportwege ist die Exportware aufgrund des häufigen Verladens starken Belastungen ausgesetzt. Für einen ausreichenden Schutz eignen sich daher besonders Faltkisten aus Holz und Holzcontainer, da sie sehr robust und stabil sind. Doch nicht alle Holzverpackungen sind für den Export geeignet, sie müssen spezielle Standards erfüllen. Denn der internationale Handel erfordert nicht nur eine sichere sondern auch eine normgerechte Verpackung von Waren. Ein besonders wichziger Aspekt ist der Schutz vor der Einschleppung von Schädlingen über Holzverpackungen. Hier setzt der ISPM 15 Standard für Holzverpackungen an: Was ist das und wie muss Exportholz behandelt sein?
ISPM 15 gegen Schädlingsbefall
Warum ISPM 15? Gerade Holzcontainer werden häufig aus Rohholz hergestellt, welches mit Schädlingen befallen sein kann und damit eine echte Gefahr für die heimischen Waldbestände darstellt. Aus diesem Grund gilt für Exportverpackungen aus Vollholz in vielen Ländern der ISPM 15 Standard. Trägt eine Verpackung den ISPM 15 Stempel, wurde das Verpackungsholz durch eine entsprechende Behandlung von Schädlingen befreit. Die Überprüfung dieser Norm erfolgt durch die jeweiligen Nationalen Pflanzenschutzorganisationen (NPPOs) in den Ein- und Ausfuhrländern. Durch sie erfolgt die Kontrolle der Anwendung der richtigen Holzbehandlung, die Verwendung des ISPM 15 Stempels sowie ihr Aufbringen durch den Erzeuger/Behandler.
Wo gilt der ISPM 15 Standard?
Der ISPM 15 Standard gilt in der gesamten EU und weiteren 84 Ländern , darunter China, die USA und Australien, insgesamt wird er in 180 Ländern angewandt. Die jeweilige nationale Pflanzenschutzorganisation (NPPO) ist dafür zuständig. Eine vollständige ISPM 15 Länderliste finden Sie auf der Homepage des Julius Kühn Institutes für Pflanzengesundheit, das in Deutschland für die Gesundheit der heimischen Pflanzen zuständig ist. Die Umsetzung erfolgt in Österreich durch die Pflanzenschutzverordnung. Zuständig ist das Bundesamt für Wald.
Für Unternehmen bedeutet das: Jede Holzverpackung, die in ein ISPM 15 Land exportiert wird muss den Vorschriften entsprechen. Verstöße führen in der Regel zu Rückweisung, Behandlung oder sogar Vernichtung der Lieferung, mit entsprechenden Kosten- und Zeitfolgen.
Der ISPM 15 Standard: Die Behandlungsmethoden
Die ISPM 15 Norm gilt nur für Verpackungen aus Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm Dicke. Holzverpackungen die dünner als 6 mm sind oder während ihrer Verarbeitung geleimt, erhitzt oder gepresst wurden, wie z.B. Spanplatten, Sperrholz und Furniere müssen nicht behandelt werden, genauso wie Verpackungen die aus Holzwolle und Sägemehl hergestellt wurden. Sie wurden bereits bei Ihrer Herstellung sehr großer Hitze ausgesetzt.
Für das ISPM 15 Zertifikat, müssen die Holzverpackungen entsprechend behandelt werden. Dafür kommen verschiedene Verfahren in Frage:
- Wärmebehandlung (HT – Heat Treatment) für ISPM 15:
Die Wärmebehandlung beinhaltet das Erhitzen des Holzverpackungsmaterials auf eine bestimmte Temperatur und für eine spezifische Zeitdauer, um Schädlinge und Krankheitserreger abzutöten. Die genauen Anforderungen für die Wärmebehandlung werden vom ISPM 15 festgelegt. Typischerweise muss das Holzmaterial auf eine Kerntemperatur von mindestens 56°C (133 ° F) für mindestens 30 Minuten erhitzt werden. Die Wärmebehandlung kann unter Verwendung von Trockenhitze oder Dampf erfolgen. Es ist wichtig, dass die Behandlung gemäß den spezifischen Anforderungen durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass alle Schädlinge und Krankheitserreger effektiv abgetötet werden.# - Chemische Behandlung mit zugelassenen Pestiziden:Die chemische Behandlung beinhaltet die Anwendung von zugelassenen Pestiziden auf das Holzverpackungsmaterial, um Schädlinge und Krankheitserreger abzutöten.
Die genauen Pestizide, die für die Behandlung verwendet werden können, sind im ISPM 15 festgelegt.
Diese Pestizide müssen sicher für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sein und dürfen keine Rückstände auf dem behandelten Holz hinterlassen, die die Verwendung beeinträchtigen könnten. - Behandlung mit Methylbromid (MB):
Die Behandlung von Holzverpackungsmaterial mit Methylbromid war früher eine gängige Methode zur Schädlingsbekämpfung gemäß den Anforderungen des ISPM 15. Methylbromid, ein chemisches Pestizid, wurde verwendet, um Schädlinge und Krankheitserreger im Holz abzutöten.
Die Behandlung mit Methylbromid erfolgte durch Einleitung von gasförmigem Methylbromid in eine abgedichtete Kammer, in der das Holzverpackungsmaterial lag. Das Gas durchdringt das Holz und tötet Schädlinge und Krankheitserreger ab. Anschließend wurde das Gas sicher abgelassen und das behandelte Holzmaterial entlüftet.
Obwohl die Behandlung mit Methylbromid effektiv war, wurde sie aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit stark eingeschränkt. Methylbromid ist ein ozonschädliches Gas und ein bekanntes neurotoxisches und krebserzeugendes Agens. Aufgrund dieser Risiken wurde die Verwendung von Methylbromid als Schädlingsbekämpfungsmittel stark reguliert.
Seit 2010 wird MB in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nicht mehr angewendet. In einigen Ländern außerhalb der EU ist es aber noch erlaubt. Stattdessen werden andere Methoden wie die Wärmebehandlung (Heat Treatment, HT) oder die chemische Behandlung mit alternativen, weniger schädlichen Pestiziden bevorzugt. - Alternative Verfahren
In manchen Staaten werden ergänzende Methoden erprobt, etwa Mikrowellen- oder Dampftechnologien. Diese sind aber nicht weltweit anerkannt.
Die Wärmebehandlung ist dauerhaft wirksam, solange das Holz nach der Behandlung nicht erneut durch Schädlinge befallen wird.
Kennzeichnung nach ISPM 15: So erkennt man behandelte Holzverpackung
Im Anschluss an einer der zugelassenen Behandlungen erhält die Verpackung den ISPM 15 Stempel. Dieser ist an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und gut lesbar anzubringen und muss die folgende Angaben enthalten:
Behandlungscode | Behandlungsart |
HT | Hitzebehandlung |
MB | Methylbromid (Hersteller in der EU dürfen diese Behandlungsart seit 2010 nicht mehr anwenden, Verpackungen mit dieser Behandlungsmethode dürfen aber weiterhin eingeführt werden) |
CPI | Chemische Druckimprägnierung |
Beispiel: AT-12345 HT – Österreich, zertifizierter Betrieb 12345, Behandlung durch Wärme.
Bei älteren Holzverpackungen findet sich zusätzlich häufig die Angabe DB für debarked (=entrindet). Inzwischen ist die Entrindung aber als obligate Maßnahme vorgesehen, daher ist diese Kennzeichnung nicht mehr notwendig.
Nachweise und Exportzertifikate
Der Versender muss sich vergewissern, ob die eingeführte Verpackung den Bestimmungen der Norm entspricht. Bei fehlender Markierung kann der Zoll die Ware sogar verweigern. Zu den Holzverpackungen von RAJA, die den ISPM 15 Stempel tragen wie beispielsweise ein Großteil unserer Holzpaletten, erhalten Sie auf Anfrage natürlich auch die zugehörigen Nachweisdokumente und Exportzertifikate. Diese bestätigen, das die Verpackung ISPM 15-konform behandelt wurde.
Risiken bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die ISPM 15 nicht berücksichtigen, riskieren:
- Rückweisung der Sendung an der Grenze,
- Vernichtung der Verpackung auf Kosten des Exporteurs,
- Zusatzkosten durch Ersatzlieferungen,
- Verzögerungen in der Lieferkette,
- und in manchen Ländern auch Bußgelder.
Für exportierende Unternehmen ist die Einhaltung des Standards daher zentral.
Checkliste für Unternehmen
Damit Exporte reibungslos funktionieren, empfiehlt sich für exportierende Unternehmen folgende Vorgehensweise:
- Prüfen, ob die eingesetzten Verpackungen ISPM 15-pflichtig sind.
- Nur zertifizierte Behandlungs- oder Herstellungsbetriebe nutzen.
- Sicherstellen, dass das Holz korrekt gestempelt ist.
- Gegebenenfalls Exportzertifikat beim Anbieter anfordern.
- Dokumentation aufbewahren, um bei Zollkontrollen vorbereitet zu sein
Gilt ISPM 15 auch für gebrauchte Paletten?
Ja, gebrauchte Paletten müssen ebenfalls ISPM 15-konform behandelt und gestempelt sein, sofern sie im internationalen Handel eingesetzt werden.
ISPM 15 als unverzichtbarer Bestandteil des internationalen Warenverkehrs
Der ISPM 15 Standard ist ein unverzichtbarer Bestandteil im internationalen Warenverkehr mit Holzverpackungen. Unternehmen, die Exportmärkte bedienen, sollten sich frühzeitig mit den Vorschriften vertraut machen, zertifizierte Verpackungen einsetzen und die notwendigen Nachweise bereithalten. So lassen sich Lieferverzögerungen, Zusatzkosten und rechtliche Risiken vermeiden.
Quellen und hilfreiche Links
Die deutsche Übersetzung des Originaldokumentes des IPPC zur ISPM finden Sie hier:
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/regelungen—ippc.html
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Kind Regards,
Laurie Berera
Hello Laurie Berera,
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Best regards, your RAJA team Germany
Hallo,
wir haben Ihre INKA-Paletten gekauft und nun benötigt ein Kunde einen Beleg über ISPM 15-STANDARD für den
Export in den IRAN.
Können Sie uns bitte das entsprechende Zertifikat zu den Paletten zukommen lassen ?
Vielen Dank vorab
Daniela Fahlefeld
Hallo Frau Fahlefeld,
Vielen Dank für Ihre Anfrage über unseren Blog https://www.rajapack.at/verpackungsnews/ bezüglich des ISPM-15 Zertifikats für INKA-Paletten.
Auf folgender Webseite können Sie das benötigte Zertifikat selbst herunterladen:
https://www.inka-paletten.com/de/exportzertifikate.html
Viele Grüße vom RAJA-Team
Hallo,
die Links auf die Seiten des Julius-Kühn-Institutes funktionieren nicht mehr.
Beste Grüße!
Hallo Herr Göttner,
da kümmern wir uns gleich drum!
Vielen Dank, wir sind immer froh um solche Hinweise!
Liebe Grüße zurück!