Verpackungsverordnung in Österreich und EU-Verpackungsverordnung

12 min lesen 28 März 2024
Die Verpackungsverordnung  (VerpackVO) ist am 01. Januar 2014 in Österreich in Kraft getreten. Seit dem 1. Jänner 2023  werden auch elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister in die Pflicht genommen. Auch die EU hat mit der EU-Verpackungsverordnung ein Gesetz über Verpackungen und Verpackungsverordnungen verabschiedet. Welche Aufgaben ergeben sich für betroffene Händler und Hersteller?

Die Verpackungsverordnung: Welche Ziele, welche Pflichten?

Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) gibt es seit dem 1. Jänner 2014. Sie regelt, wie Verpackungen in Österreich hergestellt, verwendet und entsorgt werden dürfen. Sie soll dazu beitragen, den Verbrauch von Rohstoffen und die Menge an Müll zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Nicht vermeidbarer Verpackungsmüll soll zu großen Teilen recycelt werden.

Die Hauptverantwortung für Entsorgung und Wiederverwendung sollen diejenigen tragen die Verpackungsmaterial in Österreich in Verkehr bringen oder verwenden. Dazu gehören:

  • Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich
  • Abpacker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich (für erstmals eingesetzte Verpackungen, die keine Serviceverpackungen sind)
  • Importeure mit Sitz oder Niederlassung in Österreich (für Verpackungen der von ihnen importierten Waren)
  • Eigenimporteure mit Sitz oder Niederlassung in Österreich (für Verpackungen von Gütern, die für den Betrieb des eigenen Unternehmens aus dem Ausland erworben werden und die im Unternehmen als Abfall anfallen)
  • Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben (für die Verpackungen oder Waren in Verpackungen die in Österreich an einen privaten
    Letztverbraucher gehen)
  • seit 1. Jänner 2023 sind nach §12c Abfallwirtschaftsgesetz 2002 auch Betreiber elektronischer Marktplätze und Fullfillment Dienstleister verpflichtet, sicherzustellen dass ihre Kunden den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachkommen.

Das heißt, jedes Unternehmen, das Verpackungen in Österreich auf den Markt bringt, muss entsprechend für die Entsorgung und Recyclingkosten aufkommen. Es besteht die Verpflichtung, zurückgenommene Verpackungen entweder wiederzuverwenden oder zu verwerten. Zur Erfüllung der Rücknahme und Verwertungspflichten müssen Abpacker und Importeure  an einem flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen teilnehmen.

Ausländische Versandhändler müssen dann einen notariell beglaubigten Bevollmächtigten bestellen, der für die Verpackungslizenzierungspflichten des Online-Händlers in Österreich zuständig ist

Was fällt unter die Österreichische Verpackungsverordnung?

Die österreichische Verpackungsverordnung gilt für alle Verpackungsarten, einschließlich solcher, die für den Einzelhandel, den Industriebereich oder den Lebensmittelbereich verwendet werden. Sie wird vom österreichischen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erlassen und durch die österreichische Umweltbehörde (Umweltbundesamt) überwacht.

Alle Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte (Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte, Fanggeräte) die in Privathaushalten oder ähnlichen Stellen als Abfall anfallen müssen nach der VerpckVO bei einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem beteiligt werden. Die Gebühr richtet sich nach Art und Menge der zu beteiligenden Verpackungen.

Was als Verpackung eingestuft wird hat das BMKV aufgelistet.

Kleine Unternehmen mit maximal 1.500kg Verpackungsabfall können über eine einfache Pauschallösung ihre Verpackung gegen eine fixe Gebühr entpflichten. Alle anderen Unternehmen müssen die Jahresmengen pro Materialart angeben und zahlen entsprechend dieser Mengen.

Was besagt die Europäische Verpackungsverordnung?

Konkret zielt die EU-Verpackungsverordnung (kurz PPWR (Proposal on Packaging and Packaging Waste Regulation)) darauf ab, Verpackungen bis zum Jahr 2030 besser recycelbar und wiederverwendbar zu machen.

Durchschnittlich produziert jeder Europäer jährlich beinahe 180 kg an Verpackungsabfällen. Dabei stellen Verpackungen einen der größten Verbraucher von frischen (unrecycelten) Materialien dar: Ganze 40% der Kunststoffe und 50% des Papiers werden in der EU für Verpackungen genutzt. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen wird der Anteil an Verpackungsmüll in der EU bis 2030 um weitere 19 % steigen, wobei Kunststoffverpackungen sogar um 46 % zunehmen werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird aktiv nach nachhaltigen Lösungen für dieses Problem gesucht.

Des Weiteren gibt es EU-weit auf Länderebene sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für den Umgang, Reduzierung und Recycling von Verpackungen. Dabei sind einige Länder Vorreiter und andere Nachzügler, was vor allem die Recyclingquote angeht. International agierende Händler stehen zudem vor der Herausforderung, allen Regelungen in den Ländern zu entsprechen, in denen sie aktiv sind. Dies gilt auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. Der neue EU-Vorschlag über Verpackungsabfälle soll diese EU-weiten Herangehensweisen auf einem höheren Standard harmonisieren und vereinfachen.

Recycling europäische Verordnung

Im Mittelpunkt steht dabei der Gedanke der Kreislaufwirtschaft: Die Verpackungen von heute sollen auch als Verpackungen von morgen dienen können. Außerdem werden Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen und zur Verringerung der Komplexität von Verpackungsmaterialien erwogen. Zum Beispiel durch eine bessere Trennung von Plastik und Papier.

  • Das Hauptziel ist eine Reduzierung des Verpackungsmülls um 15% pro Mitgliedsstaat und Kopf bis 2040 (im Vergleich zu 2018). Würde an der jetzigen Entwicklung und Rechtsvorschriften nichts verändert werden, wäre das Abfallaufkommen bei Verpackungen in der EU bis 2040 um ca. 37 % höher.
  • Um die Wiederverwendung bzw. das Nachfüllen von Verpackungen zu fördern, müssen Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Take-Away Essen oder E-Commerce-Lieferungen. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben.
  • Unnötige Verpackungen wie z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, kleine Tüten für Zucker oder Ketchup in Restaurants oder Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels sollen verboten werden.
  • Verpackungen sollen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig werden. Um das zu erreichen, werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt. Zudem soll festgelegt werden, welche Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.
  • Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Das soll dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt.

Die EU- Umweltminister haben Ende 2023 das Gesetz zum Verpackungsmüll beschlossen nun müssen nur noch Parlament und der Rat die Vereinbarung formell genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann. Eine solche Verordnung ist eine gleichwertige und verbindliche Vorgabe für alle EU-Mitgliedstaaten, um einheitliche Regeln für den gesamten Markt zu schaffen. Sobald der PPWR in Kraft ist, wird er auch alle Einzelhändler im E-Commerce Bereich betreffen.

Glücklicherweise schneidet der Verpackungsmarkt in Deutschland bereits recht gut ab. Viele Anforderungen aus der Gesetzgebung wurden in den letzten Jahren proaktiv in Angriff genommen. Ein weiterer Vorteil: Viele der zukunftssicheren, umweltfreundlichen Verpackungen finden Sie bereits im RAJA-Sortiment – denn als Pionier des ökologischen Wandels, stehen wir gerne in der ersten Reihe. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie RAJA Sie schon jetzt auf das Europäische Verpackungsgesetz vorbereiten kann.

Welche Verpackungen entsprechen der europäischen Verpackungsverordnung?

Verpackungen oder Packungen, die nicht dem europäischen Verpackungsgesetz entsprechen, dürfen in Zukunft nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für E-Commerce-Unternehmen bedeutet dies also einen zusätzlichen Punkt, den es zu beachten gilt. Spüren Sie als Website-Betreiber plötzlich den heißen Atem im Nacken? Kein Grund zur Sorge! Im Folgenden stellen wir Ihnen einige RAJA-Verpackungen vor, mit denen Sie die meisten Anforderungen des PPWR bereits vorwegnehmen können.

1. Wählen Sie Verpackungen mit einem Circular-Design

PPWR-Anforderung: Das Kreislauf-Prinzip spielt eine große Rolle. Verpackungen, die sich leicht sortieren und innerhalb eines Abfallstroms recyceln lassen, werden bevorzugt. Dies wird auch als Monomaterialverpackung bzw. Einstoffverpackung bezeichnet: Eine Verpackung, die bspw. vollständig aus Papier und Pappe besteht, kann einfach sortiert und zu einem neuen Papierprodukt verarbeitet werden. So lässt sich der Rohstoffkreislauf leicht(er) schließen. Papier ist in dieser Hinsicht hervorragend, wie seine hohe Recyclingquote in Europa beweist (ca. 85 % in Deutschland und ca. 89% in Österreich). RAJA bietet eine riesige Bandbreite an Produkte an, die vollständig aus Papier, Karton oder PET bestehen. Damit verbessern wir die kurzfristige Kreislauffähigkeit der meisten Verpackungen. Diese Verpackungen sind das Ergebnis ständiger Innovation und einer engen Abstimmung mit unseren Lieferanten. Für fast jede traditionelle Verpackung können wir heute schon eine Alternative aus Papier oder recyceltem Plastik anbieten:

2. Wählen Sie recycelte Materialien

Anforderung des PPWR: Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen neue Recycling-Grenzwerte erfüllen. Wie hoch diese Schwellenwerte genau sind, hängt von der Art der Verpackung ab. Für Kunststoff bedeutet dies zum Beispiel, dass jede Verpackung einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklaten enthalten muss. Dabei handelt es sich um Kunststoff, der aus recycelten Haushaltsabfällen gewonnen wird. Bei der Auswahl von Kunststoffverpackungen ersetzt RAJA zunehmend reines Neumaterial durch recyceltes Material. Insgesamt handelt es sich bereits um rund 500 Kunststoffprodukte, von Tüten über Luftpolsterfolie bis hin zu Luftkissen. Unser Ziel ist es, die Nachfrage nach diesem Rohstoff durch einen hohen Anteil an recyceltem Kunststoff in unseren Produkten zu steigern. Eine höhere Nachfrage nach recyceltem Kunststoff erhöht auch den Anreiz, Kunststoff wirklich gut zu sortieren. Damit sind wir dem gesetzlichen Rahmen, der jetzt gilt, um viele Jahre voraus.

Bei RAJA entscheiden wir uns bewusst für recyceltes Plastik, das völlig transparent ist. Warum eigentlich? Oft sieht man Luftpolsterfolien oder Tüten, denen der Hersteller einen grünen Farbstoff beigefügt hat. Dieses grüne Aussehen macht den Verbrauchern deutlich, dass der Kunststoff ganz (oder teilweise) aus recyceltem Material hergestellt ist. Der Nachteil dabei ist, dass der Kunststoff später schwieriger wieder zu recyceln ist. Der grüne Farbstoff „verschmutzt“ nämlich den Prozess. Wenn Sie also umweltbewusst sind, sollten Sie immer Verpackungen aus recyceltem Kunststoff wählen, die vollständig transparent sind.

Ebenso wichtig in dieser Geschichte sind unsere Produkte aus Recyclingpapier und -karton. Praktisch jeder Faltkarton aus Wellpappe von RAJA enthält einen hohen Anteil an recyceltem Material (im Durchschnitt 70 %). Bei der Auswahl neuer Produkte ist dieser Recyclinganteil für uns immer ein wichtiger Faktor. Auf diese Weise nehmen wir schon heute die Anforderungen von morgen vorweg. Außerdem lassen sich Verpackungsmaterialien aus Papier nach dem Gebrauch leicht sortieren. Wussten Sie übrigens, dass Karton bis zu 10 Mal recycelt werden kann? Wenn die Kartons einmal abgeschrieben sind, können sie leicht zu z. B. Toilettenpapier oder Zeitungspapier verarbeitet werden.

3. Vermeiden Sie unnötigen Verpackungsraum

Forderung des PPWR: Zu große Verpackungen adé! Das Europäische Verpackungsgesetz verlangt, dass Gewicht und Volumen einer Verpackung auf ein Minimum beschränkt werden – ohne die Sicherheit und Funktionalität der Verpackung zu beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Es dürfen keine Verpackungen mit unnötigen Zwischenräumen, wie z. B. doppelten Wänden oder doppelten Böden, vermarktet werden, um ein größeres Produktvolumen vorzutäuschen. Nach der Einführung des Gesetzentwurfs werden maximal 40 Prozent leerer Verpackungsraum für Sammelverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen erlaubt sein.  Unter dem Motto „Jedes Produkt verdient eine maßgeschneiderte Verpackung“ kann man bei RAJA aus einem Sortiment von 1.250 Kartongrößen und 1.300 Beutelgrößen wählen. So gibt es für jede Art von Produkt eine perfekt passende Verpackung. Das Ergebnis? Weniger leerer Verpackungsraum und weniger überschüssiges Polstermaterial. RAJA befürwortet auch die Verwendung von Versandtaschen als Ersatz für einen Karton. Polsterumschläge bieten einen guten Schutz für empfindliche Produkte und sind viel kompakter als Kartons. Sie sparen also sowohl Verpackungsmaterial als auch Transportkosten (= je kompakter Sie verpacken, desto weniger Transportvolumen beanspruchen Sie).

Sollten Sie doch einen Karton benötigen bzw. bevorzugen, können Sie einen höhenvariablen Karton wählen. Oder Sie finden die Verpackung, die perfekt zu Ihrem Produkt passt:

4. Verpackungen für den E-Commerce häufiger wiederverwenden und wiederbefüllen

Forderung des PPWR: Neben dem Recycling spielen die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen eine wichtige Rolle. Der Gesetzentwurf enthält klare Vorgaben für die Gestaltung von Mehrwegverpackungen und die Häufigkeit ihrer Wiederverwendung. Nach dem Europäischen Verpackungsgesetz müssen ab 2030 10 % der Verpackungen im E-Commerce (Non-Food) wiederverwendbar sein. Bis 2040 soll dieser Anteil sogar auf 50 % aller Verpackungen erhöht werden. Das bedeutet, dass wir als Unternehmen nach einem neuen Weg suchen müssen, um mit Verpackungen umzugehen… Um die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen zu gewährleisten, müssen wir in der Lage sein, die Rückführungslogistik in ausreichendem Umfang anzupassen. Die Branche arbeitet hinter den Kulissen hart daran, diesen blinden Fleck auf der Landkarte zu füllen. Unter anderem durch den Green Deal möchte RAJA einer der ersten Akteure sein, der sich an diesem Projekt beteiligt.

RAJA arbeitet aktiv an neuen Lösungen, um Verpackungen auf den Markt zu bringen, die ausreichend stabil, leicht biegsam und kompakt sind, um zurückgegeben zu werden. Vorzugsweise ist diese Art von Verpackung auch erneuerbar und recycelbar. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den Innovationen aus Karton.

Dank all dieser Anstrengungen können wir bei RAJA dafür sorgen, dass in der gesamten Produktions- und Nutzungskette viel weniger reine Rohstoffe benötigt werden und die Menge an nicht wiederverwertbarem Verpackungsmüll deutlich reduziert wird. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft und reduzieren gemeinsam mit unseren Kunden den Druck auf den Gesamtrohstoffverbrauch.

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