Lagersicherheit und Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz

13 min lesen 27 MĂ€rz 2022
In fast jedem Betrieb ist ein Lager erforderlich: Im BĂŒro werden eher kleine Mengen an Druckerpapier und BĂŒromaterialien aufbewahrt, wĂ€hrend in der Produktion oder im Handel das Lager weitaus grĂ¶ĂŸere Dimensionen annimmt. Der Einsatz von FlurfördergerĂ€ten und anderen Maschinen in Kombination mit Lagerangestellten, die zu Fuß gehen, fĂŒhrt hier zu einem erhöhten GefĂ€hrdungspotential. Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht dafĂŒr zu sorgen, dass von ArbeitsstĂ€tten keine GefĂ€hrdungen fĂŒr die BeschĂ€ftigten ausgehen, dazu gehört auch die Lagersicherheit und die Sicherheit sĂ€mtlicher Verkehrswege im Betrieb. Eine gute Lagerplanung inklusive der innerbetrieblichen Verkehrswege hilft dabei UnfĂ€lle zu vermeiden, aber auch die EffektivitĂ€t steigern. Denn kein Unternehmen kann sich Ausfallzeiten leisten, daher ist es wichtig durch Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Gefahrenquellen fĂŒr UnfĂ€lle zu vermeiden und vorausschauend zu handeln.

Was ist Lagersicherheit: Welche Gefahren gibt es?

Um ein Lager effizient einzurichten und zu fĂŒhren, mĂŒssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Lagersicherheit erfĂŒllt werden. Es gilt die typischen Risiken zu vermeiden:

Vorbeugen statt Nachsorge lautet die Devise: Wer Lager- und ProduktionsstĂ€tten durchdacht einrichtet, verringert die Unfallgefahr und vermeidet teure Reparaturkosten bei entstandenen SchĂ€den. Voraussetzung fĂŒr eine optimale Produktions- bzw. Lagerplanung ist also das Vermeiden von Ausfallzeiten durch ArbeitsunfĂ€lle oder BeschĂ€digungen an Maschinen. Mit dem richtigen Zubehör fĂŒr die Lagersicherheit und der richtigen Sicherheitskennzeichnung können diese Risiken minimiert werden.

Ursache der betrieblichen UnfĂ€lle ist zu 30%: Stolpern, rutschen, stĂŒrzen!
Stolpern, Rutschen, StĂŒrzen oder ZusammenstĂ¶ĂŸe jeglicher Art sind die hĂ€ufigste Unfallursache laut Arbeitsunfall Statistik der AUVA. Umgerechnet kostet jeder einzelne Arbeitsunfall den Betrieb, in dem er sich ereignet, durchschnittlich 2.300 Euro. Das ergibt hochgerechnet einen Betrag von etwa 255 Millionen Euro, den die österreichischen Betriebe zu tragen haben.

Wer ist fĂŒr die Lagersicherheit im Unternehmen verantwortlich?

FĂŒr die Lagersicherheit und die Sicherheitskennzeichnung auf Verkehrswegen ist grundsĂ€tzlich der GrundstĂŒckseigner zustĂ€ndig. Wird das GelĂ€nde gewerblich genutzt, ist in den meisten FĂ€llen der GrundstĂŒckseigner identisch mit dem Arbeitgeber, der sicherheitsrelevante Pflichten wiederum an seine Fachkraft fĂŒr Arbeitssicherheit ĂŒbertrĂ€gt. Das umfasst Pflichten wie wir sie aus dem privaten Bereich kennen: RĂ€um- und Streudienste im Winter, die Beseitigung von potentiellen Stolperstellen wie z.B. abgesunkenen Gehwegplatten. Aber eben darĂŒber hinaus auch die Umsetzung aller Vorgaben aus der ArbeitsstĂ€ttenverordnung (AStV).

Übrigens: Auf einem FirmengelĂ€nde gilt die StVO zunĂ€chst einmal nicht.
Fahrzeuge wie Stapler und Radlader haben keine amtliche Zulassung (also kein „Nummernschild“). Um aus dem WerksgelĂ€nde keinen „rechtlosen Raum“ werden zu lassen, sieht man auf Zufahrten zu WerksgelĂ€nden oft den Hinweis: „hier gilt die STVO“. Dieser Hinweis allein tut allerdings den gesetzlichen AnsprĂŒchen in Belangen der Arbeitssicherheit nicht genĂŒge! Innerbetriebliche Verkehrswege mĂŒssen vom Besucherverkehr strikt getrennt werden, sonst gelten auch Betriebsfahrzeuge als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs und unterliegen den entsprechenden Regeln d.h. sie benötigen eine Betriebserlaubnis im Sinne der StVO, ein amtliches Kennzeichen usw..

Eine sichere Arbeitsumgebung ist Pflicht

Die Sicherheit am Arbeitsplatz und damit auch die Lagersicherheit ist ein entscheidendes Thema, das durch Gesetze, Verordnungen und Regeln vorgeschrieben wird:

Gesetz zum Arbeitsschutz

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitsmittelverordnung(AM-VO) und  ArbeitsstĂ€ttenverordnung(AStV), um nur einige zu nennen. Ziel ist immer, dem Arbeitnehmer eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten, Gefahren zu vermeiden und ihn vor UnfĂ€llen und Berufskrankheiten zu schĂŒtzen. Die ArbeitsstĂ€ttenverordnung(AStV) richtet sich an den Arbeitgeber und umfasst die Mindestvorschriften fĂŒr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Einrichten und Betreiben von ArbeitsstĂ€tten. Die Verordnung basiert auf der EG-ArbeitsstĂ€ttenrichtlinien 89/654/EWG, die die europĂ€ische Umsetzung vorschreibt. Neben der Vorschrift zum Schutz von Nichtrauchern liegt der Fokus auf der ordnungsgemĂ€ĂŸen Beschaffenheit von Einrichtung und Unterhaltung der ArbeitsstĂ€tte. Neben entsprechender Arbeitsschutzbekleidung und funktionierenden Maschinen spielen viele weitere Faktoren eine große Rolle. Darunter fallen beispielsweise das Vermeiden von SturzunfĂ€llen auf schadhaftem Fußboden oder TransportunfĂ€llen durch nicht gekennzeichnete Transportwege und die richtige Gestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege. Denn der Begriff ArbeitsstĂ€tte bezeichnet alle ArbeitsrĂ€ume oder andere RĂ€ume auf dem BetriebsgelĂ€nde, sowie alle Orte im Freien auf dem BetriebsgelĂ€nde und auch Baustellen, in denen BeschĂ€ftige im Rahmen ihrer Arbeit tĂ€tig sind. Zur ArbeitsstĂ€tte gehören daher alle Orte zu denen die BeschĂ€ftigten wĂ€hrend Ihrer Arbeitszeit und zur AusfĂŒhrung der TĂ€tigkeit Zugang haben und Einrichtungen, die zum Betreiben der ArbeitsstĂ€tte dienen.

  • Verkehrswege, Fluchtwege, NotausgĂ€nge, Lager-Maschinen und NebenrĂ€ume, SanitĂ€rrĂ€ume, Kantinen, Pausen- und BereitschaftsrĂ€ume, Erste-Hilfe-RĂ€ume und UnterkĂŒnfte
  • Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, TĂŒren und Rohre, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern

Welche Vorschriften fĂŒr Verkehrswege und die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz gibt es?

Wie und wo Kennzeichnungen und Markierungen im Betrieb einzusetzen sind, regelt die ArbeitsstÀttenverordnung (AStV) und ganz konkret die Kennzeichnungsverordnung (KennV). Dort ist das Einrichten von Verkehrswegen (A1.8) sowie deren Kennzeichnung (A1.3) geregelt. Dort finden sich, neben der Gestaltung von Flucht- und RettungsplÀnen, eben auch Vorschriften zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Darunter fÀllt, ganz konkret:

  • Die Markierung von Treppenstufen, AbsĂ€tzen und anderen Gefahrenstellen; die Kennzeichnung von LadeflĂ€chen, Fahrwegen bzw. Fußwegen und die Kennzeichnung von Fluchtwegen.
  • Eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung kann die Kennzeichnung durch Schilder, Warnaufsteller, Schall- oder Leuchtzeichen sowie Farbmarkierungen sein. Dazu eignen sich Markierungsfarben fĂŒr den Boden genauso wie MarkierungsbĂ€nder oder Aufkleber.

Übrigens: Die Gestaltung von ArbeitsstĂ€tten werden von der Arbeitsinspektion und dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ermittelt bzw. angepasst und bekannt gegeben. Weiterlesen in der AStV: Welche konkreten Vorschriften gelten fĂŒr Treppen und Leitern? FĂŒr Rampen, FußgĂ€ngerwege und deren Abgrenzung?

Was sind Innerbetriebliche Verkehrswege?

Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen GĂ€nge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Galerien aber auch ParkplĂ€tze und eben auch die Wege in Produktions- und Lagerhallen.

Markierung Lager

Diese Bereiche oder „Wege“ mĂŒssen klar gekennzeichnet und voneinander getrennt sein. In einem fĂŒr FußgĂ€nger markierten Bereich hat kein Gabelstapler etwas zu suchen. Umgekehrt gilt fĂŒr den FußgĂ€nger in der Ladezone „betreten verboten“ bzw. höchste Sorgfalt: Hier muss ich jederzeit damit rechnen, dass ein Transportkarren meinen Weg kreuzt.

Warum ist eine Planung der innerbetrieblichen Verkehrswege notwendig?

Die Ursachen fĂŒr UnfĂ€lle im Betrieb, die in den Bereich der Verkehrswegesicherheit fallen, sind vielfĂ€ltig, ĂŒblicherweise werden folgende Punkte genannt:

Unzureichende Trennung von Fahrbereich und FußgĂ€ngerbereich

Lösung
RĂ€umliche Trennung, Einhaltung der Mindestbreiten und SicherheitsabstĂ€nde, gut sichtbare Markierung der Zonen, z.B. Bodenmarkierungen oder gegebenenfalls durch Absperrketten oder SchutzbĂŒgel.

Verschmutzung, Unebenheiten

Lösung
Verkehrswege sauber und trocken halten, ebene Verkehrswege einrichten, Gefahrenstellen kennzeichnen, z.B. mit Warnaufstellern (vorĂŒbergehend) oder mit MarkierungsbĂ€ndern.

Unzureichende Beleuchtung, schlecht einzusehende Bereiche

Lösung
FĂŒr gute Ausleuchtung sorgen, Beobachtungsspiegel oder Panoramaspiegel geben „Rundumblick“, insbesondere an Kreuzungen und EinmĂŒndungen.

Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter

Lösung
Insbesondere wenn sich Regelungen ĂŒberschneiden, z.B. innerbetriebliche Regeln und die StVO auf dem Parkplatz, ist eine klare Einweisung der Mitarbeiter nötig. Vor Ort muss auf den ersten Blick ersichtlich sein, was GĂŒltigkeit hat, z.B. durch Verbots- und Gebotsschilder.
Eine sorgfĂ€ltige Planung und Ausgestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege ist somit aus zweierlei Hinsicht immens wichtig: Zum einen geht es um Arbeitssicherheit und die Vermeidung von UnfĂ€llen. Zum anderen steht eine optimale Verkehrswegeplanung auch fĂŒr eine reibungslose und schnelle Logistik- und damit dafĂŒr, dass sie keine unnötige Zeit „liegen lassen“. Auch bei uns wird ganz schön was bewegt. Sendungen fĂŒr ganz Europa verlassen pro Tag das RAJA Zentrallager in Tongeren, Belgien. Damit das alles funktioniert, werden oft hunderte, tausende Kilogramm Ware gehoben, transportiert, kommissioniert, gelagert, bewegt, gewogen, gefahren, sortiert, geprĂŒft, verpackt und verladen. UnzĂ€hlige Hubwagen, Gabelstapler und „Ameisen“ bewegen sich scheinbar mĂŒhelos in einem von außen undurchschaubaren „Ballett“. Gut, wenn jeder weiß, wo genau er sich zu bewegen hat – und wo nicht! Das klappt nur mit einer guten innerbetrieblichen Verkehrswegeplanung.
Klare Sache also: Eine gute und eindeutige Kennzeichnung der Arbeitswege in Lager und Fertigungshalle hilft nicht nur UnfĂ€lle vermeiden, sondern ermöglicht erst einen reibungslosen und effektiven Ablauf aller Prozesse. Nur wenn bekannt ist, wo sich FußgĂ€nger gefahrlos zwischen den Regalen bewegen können, wo Gabelstapler Vorfahrt haben und wo genau die Palette hinkommt, so dass der Kollege sie mit dem Gabelstapler spĂ€ter problemlos anfahren kann, nur wenn also jeder „Verkehrsteilnehmer“ die Vorschriften kennt und einhĂ€lt, ist ein reibungsloser Ablauf gewĂ€hrleistet – im Grunde wie im Straßenverkehr auch.

DafĂŒr ist es aber auch wichtig, dass die geltenden Regeln und Vorschriften jedem bekannt sind bzw. in der Praxis auf den ersten Blick fĂŒr jeden erkennbar und intuitiv erfassbar sind. Wie bei den Hinweis- und Warnschildern oder Verbotsschildern im Straßenverkehr gelten daher auch in der innerbetrieblichen Verwendung bestimmte Farbcodes.

Markierung von Hindernissen und Gefahrenstellen: Zweifarbig

Damit Sicherheitskennzeichnungen intuitiv erfasst werden können und nicht erst langes RĂ€tselraten ĂŒber die Bedeutung von zum Beispiel WarnbĂ€ndern entsteht, schreibt die Kennzeichnungsverordnung folgende Verwendung vor:

  • Dauerhafte Hindernisse und Gefahrenstellen (beispielsweise mögliche Sturzkanten wie Laderampen oder der Schwenkbereich von TĂŒren) sind durch gelb-schwarze Streifen (sogenannte Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen (zum Beispiel eine Baugrube oder Ă€hnliches) sind durch rot-weiße Streifen zu kennzeichnen

AbsperrbÀnder

Markierung von Fahrwegen und Zonen: Einfarbig

Sicherheitsmarkierungen am Boden von Fahrwegen sind deutlich und in einer gut sichtbaren Farbe (einfarbig, vorzugsweise weiß oder gelb) zu kennzeichnen, die einen möglichst guten Kontrast zur Bodenfarbe aufweist. ZusĂ€tzlich mĂŒssendie Markierungen eine Mindestbreite von 5 cm aufweisen. In stark befahrenen Zonen empfiehlt es sich, wegen der besseren Haltbarkeit, MarkierungsnĂ€gel oder -knöpfe zu verwenden – mindestens drei pro Meter. In einem großen Lager sind Bodenmarkierungen zur besseren Orientierung angebracht

Auch die Böden von FußgĂ€ngerbereichen (meist gelb) und Paletten- oder MaschinenstellplĂ€tzen (ebenfalls gelb, weiß oder gelegentlich blau) werden einfarbig markiert. Das Gesetz macht zur Farbe keine Vorschriften – es empfiehlt sich aber, der Klarheit zuliebe, nicht allzu kreativ zu werden.

Welche Bedeutung haben die Farben bei der Sicherheitskennzeichnung?

Und das bedeuten die Farben ganz generell:

  • Rot = Verbot, Gefahr – Alarm, Brandschutz
  • Blau = Gebot
  • Gelb oder Gelb-Orange = Warnung
  • GrĂŒn = Rettungszeichen und Fluchtwege
  • Rot bedeutet GEFAHR! ROT sollte tatsĂ€chlich nur sparsam genutzt werden und nur an den Stellen, wo Gefahr droht. Ein „zu viel“ an Rot bewirkt nĂ€mlich das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll: Die Achtsamkeit lĂ€sst nach!
  • Weniger ist mehr! Eine AnhĂ€ufung von Sicherheitszeichen immer vermeiden. Ist das Sicherheitszeichen nicht mehr notwendig, sollte es entfernt werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Achtung: Bei der Planung der verschiedenen FlĂ€chen immer darauf achten, dass maximal 2 FlĂ€chen/ Farben aneinandergrenzen. Nur so lĂ€sst sich die Bedeutung „spontan“ erfassen.
  • Gut in Schuss! Die Sicherheitsmarkierung mĂŒssen regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft werden, um sicherzustellen, dass sie gut sichtbar, sauber und gut haftend sind. Gegebenenfalls: Erneuern! Besonders im Außenbereich: Laub oder ggf. Schnee entfernen.
  • Rutschen! MarkierungsbĂ€nder können unter UmstĂ€nden, aufgrund des Materials, ein wenig rutschiger sein als die Umgebung. Um dies zu vermeiden, kann man zu Antirutsch-BelĂ€gen oder Hallenmarkierfarben greifen.

Welche Sicherheitskennzeichnungen gibt es?

Bodenmarkierung

Eine Bodenmarkierung ist eine farbliche Sicherheitskennzeichnung oder Markierung, die am Boden angebracht (aufgemalt, aufgeklebt
) wird. Sie kennzeichnet WegfĂŒhrungen oder Bereiche, zum Beispiel SperrflĂ€chen, Parkzonen, Flucht- und Rettungswege etc. Es gelten allgemeine Farbcodes, so sind im Straßenverkehr bspw. vorĂŒbergehende Bodenmarkierungen gelb. In Deutschland regeln die Anbringung von Bodenmarkierungen die Technischen Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten.  In Österreich gilt die Bodenmarkierungsverordnung (Verordnung des Bundesministers fĂŒr öffentliche Wirtschaft und Verkehr ĂŒber Bodenmarkierungen). Eine Sicherheitskennzeichnung am Boden muss, um haltbar und langfristig gut sichtbar zu sein, hohen Anforderungen genĂŒgen. In Lager oder Werkshalle muss sie das Befahren mit Gabelstaplern und Reinigungsmaschinen genauso abkönnen wie den Kontakt mit Wasser, Motorölen, Chemikalien und vielen, vielen FĂŒĂŸen. Im Außenbereich kommen WitterungseinflĂŒsse wie UV-Strahlung und Temperaturschwankungen sowie das Befahren mit tonnenschweren LKWs dazu. Hier eignen sich, neben speziellen, fĂŒr den Außenbereich zugelassenen MarkierungsbĂ€ndern, auch Markierungsfarben zum AufsprĂŒhen sowie, fĂŒr Extrembelastungen wie das stĂ€ndige Befahren mit LKW spezielle BodenmarkierungsnĂ€gel.

Wann MarkierungsbÀnder oder Markierungsfarben?

Im Außenbereich eignen sich aufgrund der WitterungseinflĂŒsse Markierungsfarben. Achten Sie auf trockenen, sauberen Untergrund vor dem Auftragen. FĂŒr besonders stark beanspruchte Bereiche, wie beispielsweise Markierungen stark frequentierter BetriebsgelĂ€nde mit LKW-Fuhrpark, eignen sich am besten Farben mit einem hohen Pigmentanteil und einer dadurch besonders hohen Deckkraft. Die Farben werden einfach aufgesprĂŒht – entweder mithilfe einer Schablone oder auch mithilfe eines Markierungswagens. Dank der Schlagschnur gelingen auch gerade Linien. Aber auch fĂŒr den Außenbereich geeignete MarkierungsbĂ€nder haben ihre Vorteile: Hier ist, im Gegensatz zur SprĂŒhfarbe, keine Trockenzeit (rund 10 Minuten) zu beachten.

Im Innenbereich haben sich selbstklebende MarkierungsbĂ€nder durchgesetzt. Die Vorteile: Keine Trockenzeit, robust und im Bedarfsfall wieder ablösbar. Je nach Beschaffenheit eignen sich diese MarkierungsbĂ€nder auch fĂŒr den Außenbereich. Auch beim Anbringen der MarkierungsbĂ€nder gilt: Der Untergrund muss sauber, trocken und fettfrei sein. Und: FĂŒr gute Bodenhaftung die BĂ€nder lieber nicht ĂŒberlappend verkleben! Ein gewisser Nachteil: Bei den Markierungen zum Aufkleben sind nur die Formen und Symbole möglich, die der Handel hergibt. Freie Formen und Symbole lassen sich eben nur aufsprĂŒhen, zum Beispiel mithilfe von Schablonen.

<h3″>TemporĂ€re Sicherheitsmarkierungen

Ist absehbar, dass eine Markierung nur fĂŒr eine sehr begrenzte Zeit GĂŒltigkeit haben wird, sollte zu einer Sicherheitsmarkierungen gegriffen werden, die sich relativ leicht wieder entfernen lassen.

  • Warnaufsteller: Diese werden in der Regel sehr gut wahrgenommen und haben eine enorm hohe FlexibilitĂ€t: Sie können einfach zusammengeklappt und an anderer Stelle aufgestellt werden. Diese MobilitĂ€t kann natĂŒrlich auch zum Nachteil werden: Es ist nicht zu 100% gewĂ€hrleistet, dass sie nicht unsachgemĂ€ĂŸ verschoben oder entfernt werden
  • Leitkegel sind durch die Signalfarbe Orange gut erkennbar und eignen sich fĂŒr das Sichern von kurzfristigen Gefahren- bzw. Einsatzstellen. Ein tiefes Schlagloch auf dem BetriebsgelĂ€nder kann so gekennzeichnet werden oder eine FlĂ€che wird kurzfristig fĂŒr Wartungsarbeiten markiert. Mithilfe von Haken und Ketten können die Kegel außerdem verbunden werden.
  • Etwas stabiler  fĂŒr den Einsatz sind Absperrpfosten oder Scherengitter. Durch BefĂŒllen des Fußes mit Sand oder Wasser wird die Absperrung zusĂ€tzlich beschwert. Unabsichtliches VerrĂŒcken wird so vermieden. Mit einer Höhe von fast einem Meter eignen sich die Pfosten zum Sichern von Gefahrenstellen, aber auch zum Abtrennen und Sichern von Zufahrtswegen. Scherengitter lassen sich sogar bis zu einer LĂ€nge von 2,25 Metern ausziehen und verriegeln.
  • Eine Gurtkasette haftet auf jeder metallischen, magnetischen OberflĂ€che und ist dadurch flexibel verwendbar. Optimal fĂŒr kurzfristige Abtrennung bei nassen BodenflĂ€chen nach der Reinigung oder fĂŒr Wartungsarbeiten.

ZusĂ€tzliches Zubehör fĂŒr die Lagersicherheit:

Wann muss eine Absperrung angebracht werden?

Wenn Absturzgefahr fĂŒr BeschĂ€ftigte oder Gefahr durch herabfallende GegenstĂ€nde besteht sind entsprechende Absicherungen Vorschrift. ArbeitsplĂ€tze und Verkehrswege mĂŒssen dann mit Schutzvorrichtungen versehen werden, um die Mitarbeiter vor Verletzungen zu schĂŒtzen. Doch nicht bei jeder TĂ€tigkeit ist es mit einer einfachen Absperrung getan. Bei einem Dachdecker oder Industriekletterer kann eine solche Schutzvorrichtung nicht angebracht werden. Der Arbeitgeber hat durch andere Mittel zum Beispiel spezielle Klettergurte fĂŒr die Arbeitssicherheit zu sorgen.

Gibt es weitere Gefahrenbereiche, bspw. Bereiche, die nur mit spezieller AusrĂŒstung betreten werden sollten, mĂŒssen die Gefahrenbereiche deutlich gekennzeichnet sein. DarĂŒber hinaus gilt es den Zutritt vor unbefugtem Betreten zu schĂŒtzen und dem Arbeitnehmer, der die Gefahrenbereiche betritt, muss entsprechende SchutzausrĂŒstung zur VerfĂŒgung gestellt werden.

SchutzbĂŒgel aus Stahl können fĂŒr die großflĂ€chigere Sicherung eingesetzt werden. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Abtrennung von Verkehrswegen zwischen Fahrzeugen und FußgĂ€ngern: So besteht keine Gefahr fĂŒr den FußgĂ€nger, von einem Fahrzeug angefahren zu werden. Durch die Signalfarben gelb-schwarz sorgen Rammschutz-Poller und SchutzbĂŒgel fĂŒr hohe Aufmerksamkeit und sind sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich gut sichtbar. Der Absturzschutz dient in erster Linie der Vorbeugung von ArbeitsunfĂ€llen: Ab einer Höhe von ĂŒber einem Meter muss eine Absperrung angebracht werden, um Arbeitnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen und einen Sturz zu verhindern.

Wie kann ich die Lagereinrichtungen und Maschinen schĂŒtzen?

GemĂ€ĂŸ DIN EN 15635 und den Richtlinien der BGR 234 muss in Fahrwegen unbedingt jeweils ein Rammschutz an die Regalanfang- und RegalendstĂŒtze angebracht werden. FĂŒr Lagereinrichtungen und -gerĂ€te gelten die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG. Sie dient fĂŒr Unternehmer als Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften oder UnfallverhĂŒtungsvorschriften und unterstĂŒtzt bei der Vermeidung von ArbeitsunfĂ€llen und Berufskrankheiten.

Ein Anfahrschutz von mindestens 0,3 Meter Höhe ist beispielsweise bei ortsfesten Regalen an den Eckbereichen Pflicht, wenn diese mit nicht leitliniengefĂŒhrten Fördermitteln be- oder entladen werden. Erfolgt die Be- und Entladung also ĂŒber frei fahrende FlurfördergerĂ€te wie Hubwagen oder Gabelstapler muss an den Ecken ein Anfahrschutz angebracht werden, der eine Energie von mindestens 400 Nm aufnehmen kann. Welche KrĂ€fte das Sicherheitszubehör aushalten muss, wird im Video eindrucksvoll demonstriert:

Generell ist bei der Navigation zwischen den Lagerregalen Vorsicht geboten. Denn wo hoch gestapelt wird, ist die Sicht oftmals eingeschrĂ€nkt. Besonders dann, wenn man Fahrzeuge wie Hubwagen oder Gabelstapler dort bewegt, wo auch FußgĂ€nger unterwegs sind. Nicht nur zwischen den Regalen, sondern bei jeder schwer einsehbaren EinmĂŒndung oder unĂŒbersichtlichen Bereichen hilft ein Beobachtungsspiegel. Mit einem Panoramaspiegel kann man sogar einen Blickwinkel von 180° oder 360° abdecken. Dadurch werden tote Winkel sichtbar gemacht und die Spiegel verhelfen zu mehr Sicherheit an den Gefahrenstellen. Mit entsprechenden Hinweisschildern werden die Arbeitnehmer zusĂ€tzlich sensibilisiert.

Wo finde ich UnterstĂŒtzung zum Thema Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit?

In Unternehmen ab 10 BeschĂ€ftigten ist die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) fĂŒr die Einhaltung der Regelungen zustĂ€ndig.

Warnweste Sammelpunkt

Das kann ein Mitarbeiter sein, der durch eine mindestens 24-stĂŒndige Arbeitsschutz-Ausbildung erhalten hat (beispielsweise bei der AUVA). Jedes Unternehmen – egal welche Branche und GrĂ¶ĂŸe – ist laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) auch verpflichtet, PrĂ€ventivfachkrĂ€fte (SicherheitsfachkrĂ€fte, Arbeitsmediziner 
) einzusetzen. Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA kostenlos betreut, ab 51 MitarbeiterInnen bedarf es einer externen Sicherheitsfachkraft.
 
Arbeitsschutz
 
Immer ein guter Ansprechpartner: Das jeweilige Arbeitsinspektorat. Auf der Seite der Arbeitsinspektion gibt es auch unfassende Informationen zum Thema.
Kommentare(2)
  1. Ich finde, dass man bei der Lagerausstattung nicht die Sicherheit vergessen darf. In Punkten der Brandgefahr mĂŒssen natĂŒrlich Vorkehrungen getroffen werden. Wie sie bereits anfĂŒhren, sollte man die PrĂ€vention an erste Stelle setzen. Vielen Dank fĂŒr Ihren Beitrag zur Lagerausstattung.

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